Reparaturbonus derzeit ausgesetzt!

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Förderaktion Reparaturbonus

Die beliebte Förderaktion muss ausgesetzt werden. Die bereitgestellten Mittel sind ausgeschöpft. 
Derzeit können deshalb keine neuen Reparaturbons erstellt werden. 

Die Wiederaufnahme des Förderprogramms soll noch dieses Jahr erfolgen.

Darum geht's

E-Geräte und Fahrräder reparieren.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen.

Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten und Fahrrädern eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. 

Und das mehr denn je. Denn wenn Sie jetzt defekte Fahrräder oder Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur, Service oder Wartung übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. 

Der Reparaturbonus ist eine Förderungsaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die Reparatur, Service oder Wartung von E-Geräten und Fahrrädern und richtet sich an Privatpersonen. 

Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Informationsblatt downloaden

Mit dem Bon-Tracker den Status Ihres Reparaturbons abfragen:

Bon tracken

Gut zu wissen

Alle wichtigen Infos 
zum Reparaturbonus 
für Sie in der Übersicht

  • Pro E-Gerät oder Fahrrad kann ein Bon für eine Reparatur, Service und Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden.
  • Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones, Laptop, TV-Gerät und Bohrmaschine. Die Förderung kann auch für Fahrräder und Fahrradanhänger genutzt werden. Alle förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder finden Sie in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte und Fahrräder müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.

Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder downloaden

Informationsblatt downloaden

Beispiele von nicht förderungsfähigen E-Geräten und Fahrrädern können Sie hier downloaden.

Mit dem Reparaturbonus bis zu 50 % der Kosten sparen:

Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 200 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung bzw. maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.

Die Videos zum Reparaturbonus

Repariert statt ausrangiert.

FAQ

Was Sie noch wissen sollten Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie gerne.

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